Liebe Mitglieder,

eigentlich ist alles ganz einfach. Bis auf die Dinge, die kompliziert sind. Um wenigstens in die Materie der beliebten und unbeliebten Arbeitsstunden ein wenig Licht zu bringen, um diesbezügliche Unklarheiten zu beseitigen und Missverständnissen vorzubeugen, haben wir im Folgenden final aufgelistet, was sich konkret hinter den Arbeitsstunden verbirgt und wie man sie vom Hals bekommt.

Wo steht denn das?

Erfunden haben wir sie nicht, das „Erbringen von Arbeitsstunden“ ist im § 8 Absatz 1 unserer Vereinssatzung geregelt. Darin heißt es:

„Alle am Ruderbetrieb teilnehmenden Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, Arbeitsstunden zu leisten. Zum Ausgleich von zu erbringenden Arbeitsstunden werden Geldleistungen erhoben. Die Anzahl der Jahresarbeitsstunden, sowie die zum Ausgleich festgesetzten Geldleistungen werden in der Hauptversammlung beschlossen.“

Wer bestimmt das?

Genau das haben wir per Mehrheitsbeschluss getan. Auf der Mitgliederversammlung am 28. November 2022 wurden die jährlich zu erbringenden Arbeitsstunden auf 10 festgelegt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass jede nicht geleistete Arbeitsstunde dem Mitglied mit 15 Euro berechnet wird. Je nach Eintritt in den Verein werden die Arbeitsstunden anteilig berechnet.

Betroffen davon sind, wie in § 8 kodifiziert, alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahre, die im Jahr mehr als 20 Kilometer gerudert sind oder den Fitnessraum mehr als zwei Mal jährlich genutzt haben.

Was ist zu tun?

Die Frage, welche Tätigkeit als Arbeitsstunde im Sinne des § 8 einzustufen ist, sorgt immer wieder für Diskussionen. Eindeutig und unstrittig werden Tätigkeit bei Vereinsveranstaltungen und den vom Vorstand rechtzeitig bekanntgegebenen Tätigkeiten zur Pflege der Boote, des Materials, der Einrichtung, des Bootshauses und des Geländes als vollwertige Arbeitsstunden anerkannt.

Darüber hinaus werden Arbeitsstunden für die Übernahme dauerhafter Aufgaben oder für das Ausrichten eines Stammtisches anerkannt.

Alle anderen geleisteten Arbeitsstunden sind mit dem Vorstand abzustimmen.

Sind Arbeitsstunden übertragbar?

Ja, aber nur innerhalb der Mitglieder, die einen Familienbeitrag zahlen.

 

Die Sonder-Regeln!


Für die Ausrichtung eines Stammtisches können insgesamt acht Arbeitsstunden geltend gemacht werden. Darin enthalten sind: Einkauf und Kochen, Auf- und Abbau, Aufräumen und Müllentsorgung sowie Entsorgung der Glasflaschen.

ACHTUNG: Acht Stunden gelten pauschal pro Veranstaltung und nicht pro beteiligtem Mitglied.


Für die Müllentsorgung alle zwei Wochen wird eine halbe Arbeitsstunde angerechnet. Folgende Mülleimer sind zu leeren:

–       3 Mülleimer in der Küche

–       1 Mülleimer im Kraftraum

–       1 Mülleimer in der Bootshalle

–       Jeweils 2 Mülleimer in der Herren- und Damenumkleide

–       1 Mülleimer im Behinderten-WC

ACHTUNG: Der Müll muss sortiert werden, die Tonnen müssen nach dem Müllentsorgungsplan rechtzeitig an die Straße gestellt und am Folgetag zurückgeholt werden.


Für das Putzen aller Räume im Bootshaus werden vier Stunden angerechnet. Eine Teilung nach Ober- und Untergeschoß ist möglich.


Für das Putzen (Staubwischen, Spinnenweben entfernen, Kehren/Staubsaugen, Boden wischen, Putzen der Duschen, Waschbecken und Toiletten in der Herren- und Damenumkleide sowie im Behinderten-WC, Putzen des Treppenhauses und Eingangsbereichs) werden zwei Arbeitsstunden angerechnet.


Für das Putzen der oberen Etage (Küche, Flur, Seminar- und Clubraum, Treppenhaus) werden ebenfalls zwei Arbeitsstunden angerechnet.


Bei Winterdiensten wird der Arbeitsaufwand je nach Witterungsverhältnissen gemessen. Zum Winterdienst gehören Schneeschieben und Salz-/Splittstreuen im Freygäßchen bis zum Hoftor und vor dem Eingangstor.


Für einen selbstgebackenen Kuchen, z. B. beim An- und Abrudern wird eine halbe Arbeitsstunde angerechnet.


Für das Waschen der Bootslappen und Geschirrtücher zwei Mal im Monat wird eine halbe Arbeitsstunde angerechnet.


Für das Waschen der Geschirrtücher und Schürzen nach Veranstaltungen wird eine halbe Arbeitsstunde angerechnet.


Wer sich für die Übernahme der gesonderten Arbeitsstunden entscheidet, kann sich bei Annette Quirin melden und mit ihr abstimmen, für welchen Zeitraum welche Aufgabe übernommen wird.

 

Zukünftig ist es geplant, die Arbeitsstunden in unser EFA-Programm einzutragen. Einen ersten Testlauf wird es im 1. Quartal 2023 geben.

Jetzt hoffen wir, dass erst einmal alle Unklarheiten beseitigt sind und jeder weiß, wie, wann und wo er sich mit seinen Arbeitsstunden in den Verein einbringen wird. Natürlich stehen wir für Fragen, aber auch Anregungen und Kritik jederzeit zu Verfügung.

Der direkte Weg ist immer der beste. Und der fairste!

 

In diesem Sinne, mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand